AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

    1. Geltungsbereich

    Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Jonas Korn, Johannes Stötzel, Valentin Frank GbR (nachfolgend “OnPräs“ genannt). Für zukünftig abgeschlossene Ergänzungs- oder Folgeaufträge gelten die AGB entsprechend. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie von OnPräs schriftlich bestätigt wurden. Durch Bestätigen eines schriftlichen Angebots erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. 

     

    1. Auftragserteilung

    2.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.

     

    1. Herstellung

    3.1 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Konzepts. 

    3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt OnPräs. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch OnPräs befolgt wurden.

    3.3 Wird ein Drehtermin durch den Auftraggeber kurzfristig verschoben und sind OnPräs dadurch Kosten entstanden, können diese entsprechend abgerechnet werden.

    3.4 Wird ein Auftrag nach Auftragserteilung abgesagt und sind durch OnPräs bereits Dienstleistungen erbracht worden, können diese entsprechend der Tagessätze bzw. Stundensätze entsprechend abgerechnet werden.

     

    1. Abnahme

    4.1 Nach Fertigstellung des Films übermittelt OnPräs dem Auftraggeber eine Kopie des Filmwerkes und/oder es findet eine Vorführung des Films statt, durch welche der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, den Film anzusehen und auf etwaige Mängel zu überprüfen.

    4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich darüber zu erklären, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt oder gegebenenfalls Nachbesserungen verlangt. Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung oder Vorführung, gilt der Film als abgenommen.

     

    4.3 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Films verpflichtet, sofern der erstellte Film den Vorgaben des genehmigten Exposés einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.

     

    1. Zahlungsbedingungen

    5.1 Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig. 50% des gesamten Rechnungsbetrages sind unmittelbar vor dem Filmdreh fällig, die Abrechnung der weiteren 50% erfolgt nach Abnahme des Filmwerks. Bei reinen Nachproduktionsarbeiten wird der Rechnungsbetrag gesamt, nach Abgabe des Filmwerks, fällig.

     

    1. Fahrkosten

    7.1 Reisekosten sowie etwaige anfallende Kosten für Unterbringung werden gegen Beleg in Rechnung gestellt. PKW Fahrtkosten werden mit 0,35 € /km verrechnet, bei Anmietung eines Leihwagens werden die Miet- und Tankkosten weiterverrechnet.

    7.2 Transporter Fahrtkosten werden mit 0,80 € /km berechnet. 

    7.3 Reisetage mit mehr als 3 Stunden Reisezeit werden wie Pausentage (Off-Days) mit 50% der Tagespauschale für alle an der Produktion beteiligten Personen berechnet.

     

    1. Urheberrechte

    8.1 OnPräs verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen.

    8.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt OnPräs dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die  vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie OnPräs selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.

    8.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/ oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.

     

    8.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

    8.5 OnPräs ist in jedem Fall berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk in einer Kopie des Films zu zeigen. OnPräs hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Filmwerk wie auch den Firmennamen des Auftraggebers und das Logo des Auftraggebers anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen.

     

    1. Schlussbestimmungen

    9.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt.

    9.2 Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, einschließlich E-Mail.

    Stand: Wiesloch, 27 November 2023